Motorrad-Führerschein – B196


Klasse B mit Schlüsselzahl B196

Seit 2020 gibt es die Möglichkeit mit der Führerscheinklasse B über die Erweiterung B196 auch kleinere Motorräder zu fahren. 
Für die Ergänzung der Klasse B um den Eintrag der Schlüsselzahl B196 ist Theorie und Praxis notwendig, aber keine Prüfung. Es handelt sich um eine Erweiterung zum PKW-Führerschein ohne Prüfung, die mit Einschränkungen gleich der Klasse A1 ist.

Die wichtigsten Details zu Motorrad-Erweiterung B196

  • Berechtigt ein Kraftrad mit einem Hubraum mit bis zu maximal 125 cm³, einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg zu fahren.
  • Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B handelt, ist der Vorbesitz vorausgesetzt. Die Klasse B Fahrerlaubnis muss außerdem bereits 5 Jahre vorliegen.
  • Das Mindestalter liegt bei 25 Jahren.
  • Fahrerschulung durch qualifizierten Fahrlehrer.
  • B196 Erweiterung gilt nur in Deutschland.

Motorrad fahren mit B196 – Ausbildung

Die Erweiterung B196 kann ohne Prüfung erfolgen, aber nicht ohne die theoretische und praktische Ausbildung durch einen Fahrlehrer. Sie müssen an 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Theorie (Motorradunterricht) und 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Praxis teilnehmen. Anschließend erfolgt noch eine 15 minütige Überprüfungsfahrt durch den ausbildenden Fahrlehrer.

Ist die Ausbildung abgeschlossen, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrem zuständigen Straßen-Verkehrsamt zusammen mit einem biometrischen Passbild einreichen.

Die Eintragung der Erweiterung B196 entspricht dann der regulären Motorrad-Führerschein Klasse A1. Allerdings gelten einige Einschränkungen: Ein entsprechendes Kraftrad darf nur in Deutschland gefahren werden und ein Aufstieg in eine nächsthöhere Motorrad-Führerschein Klasse ist nicht möglich (Aufstieg A2 und zwei Jahre später auf Klasse A geht nur mit Vorbesitz der Klasse A1).

 

 

 

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