Folgende Fahrerlaubnisklassen bieten wir an
gültig für gedrosselte Kleinkrafträder mit maximal 25 km/h.
Dreirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis maximal 25 km/h.
Alter: ab 15
Jahren (Prüfung darf schon 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden)
gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei
Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei
Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt
maximal 350 kg.
Alter: ab 16
Jahren
Sonstige Regelungen: kein
Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
gültig für Krafträder
mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15
kW.
Alter: ab 16
Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM
gültig für Krafträder
mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15
kW.
Alter: ab 25
Jahren
Sonstige Regelungen: Alle die fünf Jahre im Besitz eines PKW-Führerscheins sind und
das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können die Erweiterrung (Schlüsselzahl 196) bekommen durch insgesamt
gültig für Krafträder
mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
Alter: ab 18
Jahren
Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15
kW.
Alter: 20
Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Sonstige Regelungen: Bei
zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: Klassen
A1, A2 und AM
Alter: ab 18
Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM
Führerscheinklasse B197
Fahrerlaubnisprüfung auf Automatikfahrzeugen absolvieren- ohne spätere Einschränkungen
gültig für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg.
Alter: ab 18
Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Vorbesitz: Klasse
B
Sonstige Regelungen: Es ist
keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.
gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250
kg.
Alter: ab 18
Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Wird durch
Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
Bild und Textquelle: Verlag Heinrich Vogel / www.fahren-lernen.de