Du möchtest schon vor deinem 18. Geburtstag Auto fahren?
 

Hier findest du alle wichtigen Infos für den Führerschein ab 17.

 

Wann kann es losgehen?

Sobald du 16 ½ Jahre alt bist, kannst du mit der Ausbildung beginnen.

Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung ablegen.

Einen Monat vor dem 17. Geburtstag darfst du dem Prüfer dein Können in deiner praktischen Prüfung beweisen.

 

Auf die richtige Begleitung kommt es an

Beim BF 17 darfst du nur mit einer oder mehreren Begleitperson(en) unterwegs sein.

Diese musst du bei der Antragstellung angeben. Die Begleitperson(en) müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochener einen Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besessen haben.
  • Sie darf maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
  • Und sie muss weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.

 

Aber keine Angst, die Begleitperson ist nicht dein "Hilfsfahrlehrer". Allein du bist der „verantwortlicher Fahrzeugführer“. Den Begleitern wird zudem empfohlen, sich von einer Fahrschule in die Aufgabe einweisen zu lassen.

 

Schein statt Karte

Obwohl die Ausbildung dieselbe ist wie beim „normalen“ Führerschein mit 18, erhältst du statt der bekannten Führerschein-Plastikkarte beim BF 17 eine so genannte Prüfungsbescheinigung.
Sie gilt als Führerschein und dort steht auch deine Begleitperson drin. Sie gilt bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines 18. Lebensjahres.

 

Damit du ab 18 alleine fahren darfst, musst du rechtzeitig einen Antrag für den klassischen Kartenführerschein stellen.

 

Probezeit

Sobald du die Prüfungsbescheinigung in den Händen hältst, beginnt deine Probezeit.

Achtung!

Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung UND deinen Ausweis dabei haben. Auf der Prüfungsbescheinigung ist nämlich kein Bild von dir! 


Die Prüfungsbescheinigung gilt in ganz Deutschland und Österreich. In anderen Ländern darfst du damit leider nicht fahren!

 

Textquelle: Verlag Heinrich Vogel / www.fahren-lernen.de

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