Führerschein FAQ

Um dich umfassend zu informieren, findest du hier Antworten auf häufig an uns gestellte Fragen.
Solltest du weitere Fragen haben, wende dich einfach an unsere Mitarbeiter/innen, sie helfen dir gerne weiter.

 

Welche Unterlagen werden für die Führerschein-Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigt?

 

  • ein biometrisches Passbild
  • Sehtest im Original, nicht älter als 2 Jahre
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • eine Kopie deines Personalausweises bzw. Reisepasses 
  • ggf. Kopie deines Führerscheines (bei Erweiterung)
  • Formular mit Angabe der Fahrschule und konkreter Angabe der zu erwerbenden Klasse (dieses Formular bekommst du bei deiner Anmeldung in unserer Fahrschule)

Für den Führerschein Klasse B mit 17 Jahren (B17) benötigst du zusätzlich:

  • Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses der Erziehungsberechtigten 
  • Kopie der Führerscheine und Personalausweise/Reisepasse der begleitenden Personen
  • Formulare für begleitendes Fahren (diese bekommst du bei unseren Mitarbeiter/innen)  

 

Musst du den Führerscheinantrag selbst stellen?

 

Ja, den Antrag musst du selbst beim Straßenverkehrsamt abgeben. 

Bedenke bitte, dass du gegebenenfalls einen Termin zur Abgabe brauchst.

Nach der Antragstellung prüft die Fahrerlaubnisbehörde deinen Antrag, dies kann schon mal bis zu 4 Wochen dauern.

Anschließend erhältst du die Zahlungsanweisung vom TÜV. 
 

Der Prüfauftrag an den TÜV verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Antrags beim TÜV

oder

die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.

 

Einen Ausbildungsnachweis deiner absolvierten Unterrichtsstunden schicken wir automatisch an den TÜV. 
 

KontaktWann ist theoretischer Unterricht?
 

Es stehen mehrere Termine zur Auswahl. Eine Auflistung der Unterrichtszeiten findest du unter Kontakt
Für die Klassen A/A1/A2/AM/Mofa bieten wir regelmäßig spezifischen Unterricht an, wende dich für weitere Informationen an unsere Mitarbeiter/innen im Büro. 

 

Der Präsenzunterricht findet Dienstags in Neukirchen-Vluyn und Mittwochs in Rheinberg-Budberg statt.

-> zu den Fahrschulen

 

Wann ist praktischer Unterricht?

 

Du vereinbarst deine Fahrstundentermine persönlich mit deinem Fahrlehrer.

 

Was passiert, wenn du einen Fahrstundentermin nicht einhalten kannst?

 

Fahrstunden müssen von dir spätestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Kurzfristige Absagen wegen Krankheit sind nur möglich, wenn du ein ärztliches Attest vorlegen kannst.

In allen anderen Fällen musst du die ausgefallenen Stunden bezahlen.

 

Wie funktioniert die Bezahlung?

 

  • Den Grundbetrag und den Betrag für dein Lehrmaterial solltest du sofort bezahlen.
  • Fahrstunden müssen regelmäßig, spätestens jedoch nach jedem dritten Fahrtermin bezahlt werden.
  • An-bzw. Vorauszahlungen sind jederzeit Möglich.
  • Die Schlusszahlung wird vor der praktischen Prüfung fällig. Den Betrag erfährst du durch unsere Mitarbeiter/innen im Büro.
  • Die Zahlungen sind entweder in unseren Büros möglich oder durch das überweisen auf unser Bankkonto

 

  • Die Gebühren für das Straßenverkehrsamt und den TÜV zahlst du direkt an die zuständige Behörde - nicht an uns!

 

Wann sind die Prüfungstermine?

 

  • Einen Termin zur theoretischen Prüfung kannst du mit unseren Mitarbeiter/innen im Büro vereinbaren 
  • Einen Termin zur praktischen Prüfung planst du mit deinem Fahrlehrer 

 

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