Fahrerlaubnisklassen

Folgende Fahrerlaubnisklassen bieten wir an 

 

 

 

Mofa-Prüfbescheinigung


gültig für gedrosselte Kleinkrafträder mit maximal 25 km/h.

Dreirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis maximal 25 km/h.


Alter: ab 15 Jahren (Prüfung darf schon 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden)
 

 

Führerscheinklasse AM

 

gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.

Alter: ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S

Führerscheinklasse A1

 

gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. 
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Alter: ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM

Führerscheinklasse B196

 

gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. 
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.

Alter: ab 25 Jahren 

Sonstige Regelungen: Alle die fünf Jahre im Besitz eines PKW-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können die Erweiterrung (Schlüsselzahl 196) bekommen durch insgesamt

  • 10 Ausbildungsstunden á 45 Minuten und eine Überprüfungsfahrt á 15 Minuten
  • 4 theoretische Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (Klassenspezifisch)

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Führerscheinklasse A2

 

gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg. 

Alter: ab 18 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse AM, A1; Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Führerscheinklasse A

 

gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW. 

Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. 

Einschluss: Klassen A1, A2 und AM

Führerscheinklasse B

 

gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.


Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren 

Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM

Führerscheinklasse BF17 

Begleitendes Fahren ab 17 Jahren

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Führerscheinklasse B197

Fahrerlaubnisprüfung auf Automatikfahrzeugen absolvieren- ohne spätere Einschränkungen 

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Führerscheinklasse BE


 

gültig für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg.


Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Vorbesitz: Klasse B

Sonstige Regelungen: Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.

Führerscheinklasse B96


 

gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg. 

Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren 

Sonstige Regelungen: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

Bild und Textquelle: Verlag Heinrich Vogel / www.fahren-lernen.de

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